Errichtung und zum Betrieb von 5 Windenergieanlagen in der Gemeinde Rollwitz
Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3, 4, 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 8, 9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) u. § 5 Abs. 1, 3, 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
Die WP Rollwitz GmbH, Feldstr. 12a in 17309 Rollwitz hat mit Posteingang vom 29.10.2021 einen Antrag gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 5 Windenergieanlagen, des Bautyps Nordex N163/6800 mit einer Nennleistung von 6,8 MW, einer Nabenhöhe von 164 m und einer Gesamthöhe von 245,5 m beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte gestellt. Die Gesamtleistung aller Anlagen soll 34 MW betragen. Die Inbetriebnahme ist im ersten Quartal 2024 geplant.
Die Standorte der Anlagen befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinde 17309 Rollwitz Gemarkung Damerow Flur 1 Flurstücke 1/6, 2/9, 5/5, 26, und 25 im Landkreis Vorpommern-Greifswald.
Die Windenergieanlagen sind nach § 4 i. V. m. § 10 BImSchG in Verbindung mit Ziffer 1.6.2. Spalte c des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genehmigungsbedürftig. Für das Vorhaben wurde eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) der 4. BImSchV ist das Verfahren damit als förmliches Verfahren gem. § 10 BImSchG durchzuführen.
Der Antrag einschließlich der Antragsunterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen werden gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit
vom 04.04.2022 (erster Tag) bis 03.05.2022 (letzter Tag)
auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte veröffentlicht. Sie können unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Unterlagen-WP-Gemeinde-Rollwitz
Als zusätzliches Informationsangebot (§ 3 Abs. 2 PlanSiG) liegen diese Unterlagen im vorgenannten Zeitraum bei folgenden Behörden/ Stellen zur Einsicht während der Dienststunden aus und können dort eingesehen werden.
a) Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft Neustrelitzer Str. 120, Block D, 17033 Neubrandenburg
Die Einsichtnahme im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte kann nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter: 0395 380 69 – 513 erfolgen.
b) Stadtverwaltung Pasewalk
2. Obergeschoss (Fachbereich Bau)
Haußmannstraße 85
17309 Pasewalk
zu den Sprechzeiten unter Einhaltung der 3 G Regel. Telefonische Nachfragen sind unter der Rufnummer 03973/251 166 möglich.
Die ausgelegten Unterlagen umfassen im Wesentlichen: Antrag, Unterlagenverzeichnis, Kurzbeschreibung, zeichnerische Unterlagen mit kartographischer Darstellung des Standorts und der räumlichen Rahmenbedingungen, gutachterliche Prognosen zu möglichen Einwirkungen durch Schall und Schatten, Bauvorlagen, Unterlagen und Gutachten zu den Themen Denkmalschutz, Turbulenz, Bodenschutz, Raumordnung, Arbeitsschutz, Luftverkehrssicherheit, Brandschutz, Anlagentechnik und -sicherheit, Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen, Unterlagen zur Sichtbarkeit und Visualisierung, Artenschutzgutachten, den Landschaftspflegerischen Begleitplan mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und den UVP-Bericht.
Die im Genehmigungsverfahren bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden werden zudem mit ausgelegt.
Der vorgelegte UVP-Bericht und weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen sind gemäß § 20 UVPG während der Auslegungszeit auch im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg – Vorpommern veröffentlicht:
Einwendungen gegen das Vorhaben können gem. § 10 Abs. 3 S. 4 BImSchG beginnend mit der Auslegung der Unterlagen am 04.04.2022 bis einschließlich 03.06.2022 schriftlich bei den oben bezeichneten Behörden erhoben werden. Einwendungen können auch per E-Mail an stalums-einwendungen-a5@stalums.mv-regierung.de, mit dem Betreff: „Einwendung 5 WEA, Gemeinde Rollwitz“ eingereicht werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 10 Abs. 3 BImSchG für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können dann im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.
Name und Anschrift der Einwender*innen sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Einwender*innen können verlangen, dass Namen und Anschriften vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, wird im Ermessen der Genehmigungsbehörde anstelle eines Erörterungstermins gem. § 10 Abs. 6 BImSchG aufgrund der Vorgaben hinsichtlich der COVID-19 Pandemie in der Zeit vom 15.08.2022 bis 04.09.2022 eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG durchgeführt.
Die Behörden, die Antragstellerin und diejenigen, die gültige Einwendungen erhoben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Einwender*innen die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das StALU MS weist darauf hin, dass auch der E-Mail- SPAM-Ordner bezüglich eines Posteingangs des STALU MS geprüft werden sollte.
Für die Online-Konsultation werden den Einwender*innen (zur Teilnahme Berechtigten gemäß § 5 Abs. 4 PlanSiG) und der Öffentlichkeit die gem. § 18 der 9. BImSchV zu behandelnden Informationen ab dem 15.08.2022 über die Internetseite des StALU MS (http://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/) zugänglich gemacht.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im o.g. Zeitraum der Online-Konsultation die Unterlagen nach Terminabsprache
unter der Tel.: 0395 38069 - 513 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft - Neustrelitzer Str. 120, Block D 17033 Neubrandenburg unter Einhaltung der Corona-Verhaltensregeln oder während den Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Pasewalk, 2. Obergeschoss (Fachbereich Bau) Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk unter Einhaltung der Corona-Verhaltensregeln und der 3 G Regel einzusehen. Telefonische Nachfrage ist unter 03973/251 166 möglich.
Den Einwender*innen wird die Möglichkeit gegeben, sich gem. § 5 Abs. 4 PlanSiG bis einschließlich 04.09.2022 schriftlich bei den bezeichneten Behörden oder elektronisch zu äußern. Die formgerecht erhobenen Einwendungen gelten auch bei Nichtäußerung des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, als erörtert.
Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.



