Errichtung und Betrieb der Klärschlammtrocknungs- und -verbrennungsanlage in Stavenhagen

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.AB 30/21  | 04.10.2021  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Der EEW Energy from Waste GmbH & Co. KG wird auf Antrag vom 19.10.2019 gemäß §§ 4 und 10 BImSchG i.V.m. den Nrn. 8.1.1.3GE, 8.10.2.1GE und 8.12.2V des Anhanges 1 der 4. BImSchV eine Genehmigung erteilt, die die Errichtung und den Betrieb einer Klärschlammtrocknungs- und -verbrennungsanlage am Standort 17153 Stavenhagen, Schultetusstraße 43b, in der Gemarkung Stavenhagen, Flur 5, Flurstück 91/22, 272/1, 273 umfasst. Für das Vorhaben wurde nach Nr. 8.1.1.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbstständiger Teil im Genehmigungsverfahren durchgeführt. Der Betrieb der Anlage unterliegt den Anforderungen des BVT-Merkblattes Abfallverbrennung.

Mit der Genehmigung wurde insbesondere verfügt:

  1. Die Errichtung und der Betrieb der Klärschlammtrocknungs- und -verbrennungsanlage am Standort 17153 Stavenhagen, Schultetusstraße 43b, in der Gemarkung Stavenhagen, Flur 5, Flurstück 91/22, 272/1, 273 werden genehmigt.
  2. Die sofortige Vollziehung des Bescheides wird angeordnet.
  3. Das verweigerte gemeindliche Einvernehmen der Stadt Stavenhagen vom 04.05.2021 wird ersetzt.
  4. Die Genehmigung ergeht unter dem Vorbehalt, dass weitere Forderungen, die sich aus dem Betrieb der Anlage ergeben, gestellt werden können. Dies gilt insbesondere für die Umsetzung der Beste Verfügbare Techniken (BVT) Schlussfolgerungen Abfallverbrennung in die Verordnung über die Verbrennung von Abfällen (17. BImSchV).
  5. Dem Antrag auf periodische Messung für Fluorwasserstoff wird gemäß § 16 Abs. 6 der 17. BImSchV stattgegeben.
  6. Die Kosten für diesen Bescheid hat die EEW Energy from Waste Stavenhagen GmbH & Co. KG zu tragen. Dazu ergeht ein gesonderter Kostenbescheid.

Die Anlage besteht aus folgenden Betriebseinheiten (BE):

BE 01 Anlieferung und Lagerung in den Anliefer- und Stapelbunker (4125 m3)

BE 02 Klärschlammtrocknung mit 2 Kontakttrocknern

BE 03 Feuerung und Dampferzeugung (Wirbelschichtofen)

BE 04 Rauchgasreinigung

BE 05 Brüdenkondensataufbereitung / Wärmenutzung

BE 06 Wasserdampfkreislauf

BE 07 Nebenanlagen

BE 08 Wasseraufbereitung

 

Angaben nach § 21 Abs. 3 der 9. Verordnung zum BImSchG (9. BImSchV) - Anlagen- und Leistungsparameter

Art der zur Verbrennung zugelassenen Abfälle

INPUT

max. Lagermenge in t

Abfallschlüsselnummer

Abfallart

 

020204

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

4.125

(umgerechnet

auf 24 % TS)

020305

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

020403

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

020502

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

020603

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

020705

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

030310

Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung

030311

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

190606

Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen

190805

Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser

190812

Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser

190814

Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser

 

Gesamte Klärschlammverbrennungskapazität

         -        Gesamtfeuerungswärmeleistung: ca. 13 MWth

         -        Gesamtdurchsatzleistung: 164.250 t/a (TS-Gehalt = 24 %)

 

Kleinste und größte Massenströme der zur Verbrennung zugelassenen Klärschlämme, angegeben als stündliche Einsatzmenge:

6,5 t/h bis 14,254 t/h (mit TS-Gehalt von ca. 42 %) (teilgetrocknet)

 

Kleinster und größter Heizwert der zur Verbrennung zugelassenen Klärschlämme:

3,2 – 5,3 MJ/kg

 

Größter Gehalt an Schadstoffen in den zur Verbrennung zugelassenen Klärschlämmen:

PCB:                                             50 mg/kg TS

PCP:                                             5 mg/kg TS

Chlor:                                           1 Ma.%-TS

Fluor:                                           0,1 Ma.%-TS

Schwefel:                                     2 Ma %-TS

Antimon:                                      2.500 mg/kg TS

Arsen:                                           1.000 mg/kg TS

Blei:                                              1.000 mg/kg TS

Cadmium:                                    1.000 mg/kg TS

Chrom (VI):                                 1.000 mg/kg TS

Nickel:                                          1.000 mg/kg TS

Kupfer:                                         2.500 mg/kg TS

Quecksilber:                                1.000 mg/kg TS

Thallium:                                      2.500 mg/kg TS

Zinn:                                             1.000 mg/kg TS

Zink:                                              2.500 mg/kg TS

Summe Schwermetalle:            2.500 mg/kg TS

 

Lagerkapazität von Abfällen im Output

OUTPUT

max. Lagermenge in t

190107*

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung

87

190112

Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken

520

 

Die Genehmigung schließt die folgenden Entscheidungen anderer Behörden ein:

 

  • Baugenehmigung gemäß § 72 Landesbauordnung Mecklenburg - Vorpommern (LBauO M-V)
  • Indirekteinleitgenehmigung gemäß § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Einleitung von Brüdenkondensat (2,77 l/s) und Reinigungswasser (1 l/s) in die Kläranlage Stavenhagen
  • Dampfkesselerlaubnis nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 BetrSchV

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen erteilt.

Für den Bescheid gilt folgende

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 VwGO Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung allein kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.

 

Auslegung des Bescheids G 001/21

 

Eine Ausfertigung des Bescheids mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung liegt in der Zeit vom 05.10.2021 bis einschließlich 19.10.2021 aufgrund der derzeitigen Situation (Pandemie Coronavirus [COVID-19]) im Internet unter www.stalu-mv.de/ms im Bereich „Presse/Bekanntmachungen“ zur Einsichtnahme aus.

Sollte eine Einsichtnahme des Bescheids im Internet nicht möglich sein, kann eine Terminabstimmung für die Einsichtnahme des Bescheids

-    beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (STALU MS), Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Straße 120, Block D, 17033 Neubrandenburg unter der Tel.: 0395 38069530

oder

-    beim Amt Stavenhagen, Bau- und Ordnungsamt, Neue Straße 35, 17153 Stavenhagen oder unter der Tel.: 039954 283601 oder 039954 283609

erfolgen.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.

Abteilung 5, Dezernat 53