Wesentliche Änderung der Biogasanlage Roga

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.AB 20/21  | 12.07.2021  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hiermit bekannt:

Mit dem Bescheid ÄG 004/21 vom 16.06.2021 wurde der Biogas Roga GmbH & Co. KG gemäß § 16 BImSchG eine Genehmigung erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

Der Biogas Roga GmbH & Co. KG, Kirchstraße 20, 17099 Datzetal OT Roga, wird auf Antrag vom 20.11.2020 (Posteingang 27.11.2020) zuletzt ergänzt am 31.03.2021 gemäß § 16 BImSchG i. V. m. den Nummern 8.6.3.2 (V), 1.2.2.2 (V), 9.1.1.2 (V) und 9.36 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV nachstehende Änderungsgenehmigung erteilt.

Diese Änderungsgenehmigung umfasst die wesentliche Änderung von Anlagenbestandteilen der mit den Bescheiden G 032/10 vom 01.12.2010 und ÄG 001/12 vom 30.10.2012 genehmigten Biogasanlage mit einem Blockheizkraftwerk (BHKW) am Standort 17099 Datzetal OT Roga, Stavener Straße, Gemarkung Roga, Flur 2, Flurstücke 39/5, 39/6, 39/7 und 39/9.

a) Diese Genehmigung beinhaltet im Einzelnen:

  • den Austausch der Flexo-Dächer auf dem vorhandenen Fermenter und den zwei vorhandenen Gärrestspeichern durch jeweils gasdichte Tragluftdächer
  • die Erhöhung der Größe des Gaslagers der Gesamtanlage nach Nr. 9.1.1.2. (V) der 4. BImSchV von ca. 5,604 t auf ca. 15,099 t
  • die Erhöhung der Gasspeichermenge der Anlage nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) auf 27.659 kg
  • den Austausch des vorhandenen Vertiakalmischers durch einen Dosiercontainer mit einem Volumen von 92,1 m³ und einer emissionsmindernden Abdeckung

Die Biogasanlage dient nach der Änderung unverändert der Erzeugung von maximal 3,408 Mio. Nm³/a Rohbiogas bei einer geänderten Gaslagermenge von dann maximal 27.659 kg (nach der 12. BImSchV) in der geänderten Anlage. Damit ist die Biogasanlage weiterhin als Betriebsbereich der unteren Klasse gemäß § 2 Abs. 1 der 12. BImSchV eingestuft.

b) Nach der Änderung besteht die Anlage aus folgenden Anlagenteilen:

- eine Fahrsiloanlage (4.050 m²) mit Silagewasserschacht

- ein Annahmebehälter (Füllvolumen 301 m³)

- ein Dosiercontainer (Füllvolumen ca. 92,1 m³, mit emissionsmindernder Abdeckung)

- ein Technikgebäude mit

  • einem BHKW (Gas-Otto-Motor, GE Jenbacher, 549 kWel, 1.351 kWFWL),
  • einem Kreisdissolver (Füllvolumen 3 m³)
  • einem Technikraum mit Frisch-/ Alt- & Tagesölbehälter

    - ein Fermenter (Vnetto = ca. 3.089 m³, Vbrutto = ca. 3.490 m³, Innendurchmesser 25,47 m, Höhe 6,85 m) mit Fermenterdach (gasdichtes Tragluftdach mit einer Außenhöhe von ca. 10 m und einem max. Biogasspeichervermögen von 3.082 m³ bzw. 4.007 kg)

    - zwei Gärrestspeicher

- Gärrestspeicher 1 (Vnetto = ca. 4.078 m³, Vbrutto = ca. 4.370 m³, Innendurchmesser 30,79 m, Höhe 5,87 m) mit Gärrestspeicherdach (gasdichtes Tragluftdach mit einer Höhe von ca. 10 m und einem max. Speichervermögen von ca. 4.030 m³ bzw. 5.239 kg) und einer Entnahmestation

- Gärrestspeicher 2 (Vnetto = ca. 5.447 m³, Vbrutto = ca. 5.776 m³, Innendurchmesser 32,72 m, Höhe 6,87 m) mit Gärrestspeicherdach (gasdichtes Tragluftdach mit einer Höhe von ca. 10 m und einem max. Speichervermögen von ca. 4.502 m³ bzw. 5.853 kg) und einer Entnahmestation

- eine Notfackel (Durchsatzleistung 0-300 m³/h)

- ein Kondensatschacht

- ein Separator (Leistung 5,5 kW)

- ein Gärresttrockner (Jülicher-Siebbandtrockner, 15,5 x 4,8 x 3,0 m, 560 kW Heizleistung) mit Abluftbehandlungsanlage (Schulz Systemtechnik Durchsatzleistung 36.000 m³/h)

- eine Lagerhalle für den getrockneten Gärrest

- ein Trafo

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen erteilt.

Für den Bescheid gilt folgende

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes M-V (GerStrukGAG MV) Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung allein kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.

Auslegung des Bescheids

Eine Ausfertigung des Bescheids mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung liegt in der Zeit vom 13.07.2021 bis einschließlich 26.07.2021 aufgrund der derzeitigen Situation (Pandemie Coronavirus [COVID-19])

im Internet unter www.stalu-mv.de/ms

zur Einsichtnahme aus.

Sollte eine Einsichtnahme des Bescheids im Internet nicht möglich sein, kann eine Terminabstimmung für die Einsichtnahme des Bescheids

-    beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (STALU MS), Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Straße 120, Block D, 17033 Neubrandenburg unter der Tel.: 0395-38069525

-    und zusätzlich im Amt Friedland, Bauamt, Riemannstraße 42, 17098 Friedland, Zimmer 2.03, während folgender Zeiten:

Dienstag:

Mittwoch:

Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr

09:00 - 12:00 Uhr

13:00 - 16:00 Uhr

 

erfolgen.

Gemäß § 10 (8) BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.

 

gez. Dr. Liesette Wischer

Abteilung 5, Dezernat 52