Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage Gemarkung Göslow, Gemeinde Görmin

Bekanntmachung nach § 5 Absatz 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)

Nr.AB 07/21  | 01.03.2021  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Die MCL Regenerativ GmbH mit Sitz in 73765 Neuhausen auf den Fildern, Zabergäustrasse 3, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) des Typs Enercon E-126 EP 3 im Landkreis Vorpommern-Greifswald, auf dem Gebiet der Gemeinde Görmin (Gemarkung Göslow, Flur 1, Flurstück 268/1), und stellte dafür mit Datum vom 25.07.2018 einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS).

Für das Vorhaben besteht nach Feststellung des StALU MS keine UVP-Pflicht. Maßgeblich für diese Entscheidung war, dass die Immissionsrichtwerte für Schall und Schatten, zum Teil durch geeignete Abschaltungen der WEA, sicher eingehalten werden und damit erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter ausgeschlossen sind. Es werden keine der in Anlage 3 Nr. 2 zum UVPG aufgeführten Schutzgebiete betroffen sein. Für die Großvogelarten, in deren Prüfbereich um ihre Brutstätten nach Allgemeiner Arbeits- und Beurteilungshilfe WEA MV (Teil Vögel) die WEA errichtet werden soll, ist durch die Anlage geeigneter Lenkungsflächen ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko nicht zu befürchten. Nahrungsflächen oder Flugkorridore zu Nahrungsflächen werden nicht verstellt. Eingriffe in Landschaft und Boden werden kompensiert bzw. im selben Naturraum ausgeglichen.

Die Feststellung zur UVP-Pflicht ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.