Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Rohbiogas-Aufbereitungsanlage am Standort des Bioenergieparks Penkun, Landwärme GmbH München

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 8. Dezember 2015

Nr.44/15  | 08.12.2015  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Die Landwärme GmbH, Ungererstraße 40 in 80802 München beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Rohbiogas-Aufbereitungsanlage mit einer Verarbeitungskapazität von 12,264 Mio. Nm³/a Rohbiogas zur anschließenden Einspeisung des Biomethans ins Erdgasnetz am Standort des Bioenergieparks Penkun, Gemarkung Krackow, Flur 108, Flurstück 23.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.11.2.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.

Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.