Errichtung und Betrieb einer Deponie der Klasse I in Ramelow, Gemarkung Ramelow, Flur 3 - Auslegung weiterer Unterlagen im Ergebnis der Erörterung, Einwendungen und Stellungnahmen der Behörden

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit § 72 Abs. 1 und 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Nr.43/15  | 30.11.2015  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Die GKM Güstrower Kies + Mörtel GmbH, Bahnhofsplatz 2 in 18292 Krakow am See, hat die Errichtung und den Betrieb einer Deponie der Klasse I in Ramelow, Gemarkung Ramelow, Flur 3, Flurstücke 6 bis 10, 12 bis 17/2 und 19 bis 25, im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bei dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) beantragt. Die Errichtung der Deponie ist in zwei Deponieabschnitten (DA I und DA II) geplant. Das gesamte Deponievolumen wird mit ca. 1.300.000 m3 (ca. 2.470.000 t) veranschlagt.

Die Errichtung und der Betrieb der Deponie bedürfen der Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 KrWG. Das Planfeststellungsverfahren erfolgt gemäß § 72 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 VwVfG mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Für das Vorhaben besteht nach § 3b Abs. 1 in Verbindung mit Nr. 12.2.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Am 23. und 24.06.2014 hat das StALU MS als Anhörungsbehörde die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Im Ergebnis der Erörterung, Einwendungen und Stellungnahmen der Behörden hat der Träger des Vorhabens mit Schreiben vom 03.09.2015 und 20.10.2015 folgende weitere Unterlagen bei dem StALU MS eingereicht: 

  1. Staubemissionsprognose für den Betrieb einer Deponie der Deponieklasse I am Standort Ramelow. – Müller BBM GmbH – Frankfurt, 17.07.2015
  2. Staubimmissionsprognose für den Betrieb einer Deponie der Deponieklasse I am Standort Ramelow. – Müller BBM GmbH – Frankfurt, 17.07.2015
  3. Schalltechnische Untersuchung für den Betrieb einer Deponie der Deponieklasse I am Standort Ramelow. – Müller BBM GmbH – Hamburg, 17.07.2015
  4. Studie zur Prüfung der Umweltverträglichkeit - Auswertung der ergänzenden Untersuchungen – Lagerstättengeologie GmbH Neubrandenburg – Neubrandenburg, 28.08.2015 – mit 2 Anhängen
  5. Artenschutzfachbeitrag – Ergänzte Fassung 2015 – zum Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Deponie Klasse I in der Gemarkung Ramelow, Flur 3. – Kristina Körsten Landschaftsplanung – Neubrandenburg, 21.08.2015
  6. Errichtung und Betrieb einer Deponie der Deponieklasse I in der Gemarkung Ramelow: Studie zur Untersuchung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des EU-Vogelschutzgebiets DE 2347-401 „Großes Landgrabental, Galenbecker und Putzarer See“ - FFH-Verträglichkeitsuntersuchung gemäß § 34 BNatSchG. – Lagerstättengeologie GmbH Neubrandenburg – Neubrandenburg, 28.08.2015 – mit 1 Anhang
  7. Alarm- und Gefahrenabwehrplan der Deponie DKI am Standort Ramelow (Arbeitsstand 20.10.2015) – upi UmweltProjekt Ingenieurgesellschaft mbH – Rostock, 20. Oktober 2015
  8. Errichtung und Betrieb einer Deponie DK I am Standort Ramelow: Standsicherheitsberechnung, erdstatische Berechnungen - Ergänzung zu Deponieböschungsberechnungen in Richtung Landgrabental sowie unter Beachtung unter-schiedlicher Untergrundverhältnisse – upi UmweltProjekt Ingenieurgesellschaft mbH – Rostock, 22. September 2015 

Diese Unterlagen liegen für die Dauer eines Monats im StALU Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Helmut-Just-Str. 4, 17036 Neubrandenburg (Oststadt) in der 4. Etage, Zimmer 406, zu folgenden Zeiten

montags bis donnerstags       8.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 16.30 Uhr,

freitags                                8.00 – 12.00 Uhr

und im Amt Friedland, An der Marienkirche 1, 17098 Friedland, im Amt für Bau und Ordnung, Zimmer 204, zu folgenden Zeiten 

montags bis freitags              8.00 – 12.00 Uhr

montags und mittwochs        13.00 – 15.30 Uhr

dienstags                             13.00 – 17.30 Uhr

donnerstags                         13.00 – 16.00 Uhr

und zusätzlich im Amt Anklam-Land, 17392 Spantekow, Rebelower Damm 2, Zimmer Nr. 2, zu folgenden Zeiten

dienstags                              9.00 – 11.30 Uhr und 12.30 – 18.00 Uhr

donnerstags                          9.00 – 11.30 Uhr und 12.30 – 15.00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

In den vorgenannten Unterlagen erfolgt eine Darstellung und Bewertung der Umweltaus-wirkungen des Vorhabens sowie möglicher Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen hinsichtlich folgender Schutzgüter: 

  1. Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, unter anderem mit Aussagen zu Staub- und Lärmimmissionen;
  2. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, unter anderem mit Aussagen zu Schutz-gebieten, unter anderem mit Aussagen zu Staub-, Lärm- und Lichtimmissionen sowie zum Kollisionsrisiko;
  3. Boden, unter anderem zu Stoffeinträgen in landwirtschaftlich genutzte Flächen (konventionelle bzw. ökologische Bewirtschaftung);
  4. Klima und Luft;
  5. Landschaft, unter anderem mit Aussagen zur Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen des EU-Vogelschutzgebiets DE 2347-401 „Großes Landgrabental, Galenbecker und Putzarer See“. 

Die Auslegung beginnt am 04.01.2016 und endet mit Ablauf des 04.02.2016. Einwendungen können bis einschließlich 18.02.2016 schriftlich oder zur Niederschrift bei den oben genannten Behörden, das heißt beim StALU MS, beim Amt Friedland oder beim Amt Anklam Land, erhoben werden (Einwendungsfrist). Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, können innerhalb der Einwendungsfrist Stellungnahmen abgeben.

Name und Anschrift der Personen, die Einwendungen erhoben haben, sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben. Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Zuständigkeit von den Einwendungen berührt wird, bekanntgegeben. Personen, die Einwendungen erhoben haben, können verlangen, dass ihr Name und ihre Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Fristgerecht erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert. Sie können bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne diesen erörtert werden. Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich im Internet auf der Internetseite des StALU MS unter der Adresse www.stalu-mv.de veröffentlicht. 

Neubrandenburg, den 30.11.2015