Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zu Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in 17091 Wildberg durch Dr. Winfried Lange

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 23.11.2015

Nr.41/15  | 23.11.2015  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Herr Dr. Winfried Lange hat mit Schreiben vom 13.11.2014 einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage in der Gemarkung Breesen, Flur 1, Flurstück 3/3 in 17091 Wildberg gestellt.

Das Vorhaben ist nach Nummer 1.6.2V des Anhanges 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 3756) genehmigungsbedürftig. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 1 UVPG in Verbindung mit Nummer 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen Umwelteinwirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes - Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.

Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.