Antrag auf Errichtung und den Betrieb einer Gassammelleitung im Bioenergiepark Penkun
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die GENO Bioenergie Leasingfonds Erste GmbH & Co. KG, 17329 Krackow, Ernst-Röwer-Ring 1 beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Gassammelleitung einschließlich Kondensatschächte und Kondensatabführung und die Erhöhung der Gasproduktion von 76 Mio. Nm³/a auf 88,264 Mio. Nm³/a am Standort des Bioenergieparks Penkun, Gemarkung Krackow, Flur 108, Flurstücke 9/4, 10/1, 10/2, 11/1, 11/2, 12, 15 und 18. Der Einsatz der Gülle soll generell und auf Dauer ausgeschlossen werden.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 2 in Verbindung mit Nummern 1.15, 1.2.2.2, 9.1.1.2 und 9.36 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden. Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbst-ständig anfechtbar ist.