Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 4 Windenergieanlagen in dem bestehenden Windeignungsgebiet "Völschow"
Amtliche Bekanntmachung Gemäß § 21a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Gemäß § 21a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), geändert durch Artikel 76 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:
Mit Bescheid G 015/15 vom 25.09.2015 wurde der Peene Wind GmbH, Klein Toitin 9 in 17126 Jarmen, eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 4 Windenergieanlagen des Typs Enercon E-101 mit einer Nabenhöhe von 135,40 Metern in dem bestehenden Windeignungsgebiet "Völschow" erteilt. Die Standorte der Windenergieanlagen befinden sich im Landkreis Vorpommern-Greifswald auf den Flurstücken 79/4, 75/3 und 73 der Flur 1 der Gemarkung Völschow.
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen.
Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann durch den Antragsteller bei Entscheidungen nach § 4 BImSchG Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann der Antragsteller innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides G 015/15 liegt in der Zeit vom
10.11.2015 bis einschließlich 23.11.2015 im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Helmut-Just-Straße 4, 17036 Neubrandenburg
während der Dienststunden in der Zeit von
07:00 – 11:30 und 12:00 –15:30 Uhr (freitags nur vormittags)
zur Einsichtnahme aus.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt.