Antrag auf Neubau eines Flatdeckstalls, die Errichtung von Nebenanlagen sowie den Abbruch einer Dunglege in der vorhandenen Sauenanlage Blücherhof der Gut Schweinezucht Alt Gaarz/Blücherhof GmbH & Co. Landwirtschafts KG
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 13. Oktober 2015
Amtliche Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 13. Oktober 2015
Die Gut Schweinezucht Alt Gaarz/Blücherhof GmbH & Co. Landwirtschafts KG, Malchower Chaussee 1 in 17194 Hohen Wangelin beabsichtigt den Neubau eines Flatdeckstalls mit 2.400 TP für Aufzuchtferkel bis 30 kg, die Errichtung von Nebenan-lagen (ein Flüssiggasbehälter mit 6.900 l und ein Futterhochsilo) sowie den Abbruch einer Dunglege in der vorhandenen Sauenanlage Blücherhof, Gemarkung Lütgendorf, Flur 1, Flurstücke 124/1 und 140/6.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als Genehmigungsbehörde hat das Vorhaben gemäß § 3c Satz 2 UVPG in Verbindung mit Nummer 7.8.3 der Anlage 1 des UVPG einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles unterzogen.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.