Antrag auf Änderung der Biogasanlage mit BHKW und Biogasaufbereitungsanlage am Standort 17194 Jabel

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 13. Oktober 2015

Nr.37/15  | 13.10.2015  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 13. Oktober 2015

Die Bioenergie Waren GmbH, Sandkrug 1, 17194 Jabel, hat gemäß § 16 BImSchG einen Antrag auf Änderung der Biogasanlage mit BHKW und Biogasaufbereitungsanlage am Standort 17194 Jabel, Gemarkung Damerow, Flur 2, Flurstücke 23/4, 23/5, 23/6 und 23/7, gestellt.

Die Änderung umfasst die Errichtung eines Gärrestlagers (6.715 m³) mit integriertem Niederdruckgasspeicher, die Standortänderung des genehmigten Separators, des Feststoffeintrags mit Flüssigeintragssystem, des Annahmebehälters und der Schnellntnahmestation sowie den Neubau eines weiteren Technikraumes auf den Flurstücken 23/6 und 23/7.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c in Verbindung mit Nummer 8.4.2.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.

Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.