Änderung bzw. Erweiterung der bestehenden Milchviehanlage am Standort Hohenzieritz, Gemarkung Hohenzieritz, Flur 9, Flurstücke 1 und 2 und Flur 11, Flurstücke 2/1, 4, 671, 13/4, 54, 56, 57 und 58.

Amtliche Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 4. März 2015

Nr.06/15  | 05.03.2015  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Die Agrargenossenschaft Luisenhof e. G., Dorfstraße 37 in 17237 Hohenzieritz beabsichtigt die Änderung bzw. die Erweiterung der bestehenden Milchviehanlage am Standort Hohenzieritz, Gemarkung Hohenzieritz, Flur 9, Flurstücke 1 und 2 und Flur 11, Flurstücke 2/1, 4, 671, 13/4, 54, 56, 57 und 58.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als Genehmigungsbehörde hat das Vorhaben gemäß § 3c Satz 1 UVPG in Verbindung mit Nummer 7.5.1 der Anlage 1 des UVPG einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles unterzogen.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.