Änderung Tierhaltungsanlage Kastanienhof Schlieven
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 zweiter Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
vom 03. März 2015
Die Kastanienhof KG, 19374 Domsühl OT Schlieven, beabsichtigt die wesentliche Änderung ihrer Anlage zum Halten von Rindern und Mastschweine durch Umstrukturierung und Erweiterung der Rinderhaltung und damit verbunden die Erhöhung der Rinderplätze von 1.247 auf 2.669 Tierplätze in Domsühl OT Schlieven, Gemarkung Schlieven, Flur 1, Flurstücke 378/1, 378/2, 380/1, 380/2, 381/2, 381/4, 382/2, 383/1, 384, 396, 397, 398 und 404.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3e Absatz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Nummer 7.5.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.



