Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage in Lalendorf
Bekanntmachung nach § 3c Satz 1 in Verbindung mit Ziffer 1.11.1.1 der Anlage 1 des UVPG
Die KDV Lalendorf, Hauptstraße 5, 18279 Lalendorf, hat die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage in der Gemarkung Lalendorf, Flur 1, Flurstücke 21/4 und 22/9 beantragt. Die Biogasanlage mit einer Produktionskapazität von 9.000.000 Nmģ/a Rohgas besteht im Wesentlichen aus einer Technikhalle, drei Breilagern, vier Festbettfermentern, einem Gärrestlager mit Gasspeicher, sechs Blockheizkraftwerken und einer Notgasfackel. Das Biogas wird in 6 Blockheizkraftwerken (Gesamtfeuerungswärmeleistung 6.276 kW) einem Verbrennungsmotor (Gasmotor) zugeführt. Als Inputmaterialien kommen Zuckerrüben zum Einsatz.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg als Genehmigungsbehörde
hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 1 in Verbindung mit Ziffer 1.11.1.1 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen
Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
Rostock, den 23.04.2014
Hans-Joachim Meier



