Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Hähnchenmastanlage Steinfeld, OT Fienstorf

Amtliche Bekanntmachung nach § 124 e Abs. 1 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert am 04.07.2011 (GVOBl. M-V S. 759)

Nr.AB-Nr. 02/2013  | 14.12.2012  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Die AGB Broderstorf KG, Fienstorf 40 in 18184 Steinfeld, OT Fienstorf beabsichtigt, in der Gemarkung Fienstorf, Flur 1, Flurstücke 82 und 83 eine Hähnchenmastanlage mit insgesamt 180.000 Tierplätzen zu errichten und zu betreiben. Sie hat eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) beantragt.

Im Zusammenhang damit ist ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Gewässerbenutzung gemäß § 8 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 9 des Gesetzes vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) für das Einleiten von Niederschlagswasser in die Vorflut gestellt worden.

Das StALU MM ist gemäß § 124 a LWaG im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde für die Entscheidung über die Gewässerbenutzung zuständig.

Der Antrag auf die Gewässerbenutzung und die Unterlagen werden einen Monat im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Rostock, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Zimmer 953, Erich-Schlesinger-Str. 35 in 18059 Rostock während folgender Zeiten

montags, mittwochs und donnerstags   7.30 – 11.30  und 12.00 – 16.30 Uhr

dienstags                                                7.30 – 11.30  und 12.00 – 17.00 Uhr

und freitags                                            7.30 – 12.30 Uhr

und zusätzlich in der Amtsverwaltung Carbäk, Bauamt, Zimmer 2.21 Moorweg 5 in 18184 Broderstorf während folgender Dienststunden

montags, donnerstags und mittwochs   8.00 – 12.00  und 13:00 – 16:00 Uhr

dienstags                                                8.00 – 12.00  und 13.00 – 18:00 Uhr

und freitags                                            8.00 – 13.00  Uhr

zur Einsichtnahme ausgelegt.

Die Auslegung beginnt am 08.01.2013 und endet mit Ablauf des 07.02.2013. Es wird jedem die Möglichkeit gegeben, zu dem wasserrechtlichen Vorhaben gemäß § 124 e LWaG schriftlich Stellung zu nehmen. Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 08.02.2013 bis einschließlich 21.02.2013 schriftlich bei den o. g. Behörden erhoben werden. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Rostock, den 14.12.2012

Hans-Joachim Meier