Antrag auf Änderung des bestehenden Biogasparks Friedland am Standort 17098 Friedland, Schwarzer Weg 1
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 15. Februar 2012
Die Biogas Friedland GmbH & Co. KG, Industriering 10a, 49393 Lohne, hat gemäß § 16 BImSchG einen Antrag auf Änderung des bestehenden Biogasparks Friedland am Standort 17098 Friedland, Schwarzer Weg 1, Gemarkung Friedland, Flur 9, Flurstücke 2/3, 3/3, 4/4 sowie Flurstück 4/3 (Erweiterung) gestellt.
Die Änderung bzw. Erweiterung umfasst die Errichtung einer weiteren Biogasanlage zur energetischen Nutzung von Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen(max. Biogaslagermenge am gesamten Anlagenstandort dann insgesamt 15.254 kg), einer Gärresttrocknungsanlage mit Abluftreinigung, einer Lagerhalle und einem Fahrsilo.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 9.1.4 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes - Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.
Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.