Errichtung und Betrieb einer landwirtschaftlichen Biogasanlage in Engelswacht durch Frau Schulze Roberg
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Frau Elisabeth Schulze Roberg beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer landwirtschaftlichen Biogasanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 1314 kW (499 kW elektrische Leistung) in der Gemarkung Behnkendorf, Flur 3, auf den Flurstücken 174, 86/2, 85/1 und 80/2 und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.3.2 und 9.1.4 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 11 Gesetz vom 11.08.2010 (BGBl. I S. 1163), durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzrechtes entscheiden.



