Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb des 380 kV Umspannwerks Iven West der 50Hertz Transmission GmbH am Standort Dorfstraße 101, 17391 Iven
Bekanntmachung nach § 19 Abs 3 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG und § 21a der 9. BImSchV
Bekanntmachung nach § 19 Abs 3 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG und § 21a der 9. BImSchV
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 26.10.2026
Gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:
Mit Bescheid Nr.: 1.8V-60.029/25-51 vom 28.09.2026 zugestellt am 02.10.2026 wurde der 50Hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2, 10557 Berlin die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb eines 380 kV Umspannwerks erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
- Entscheidung
- Hauptentscheidung
Der Firma
50Hertz Transmission GmbH
Heidestraße 2
10557 Berlin
vertreten durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung
Herrn Stefan Kapferer
wird, unbeschadet der Rechte Dritter, die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb eines Umspannwerks mit einer Oberspannung von 380 kV, nachstehenden Inhalts, mit Nebenbestimmungen nach Ziffer I.6. erteilt.
- Genehmigungsgegenstand
Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß die Errichtung und den Betrieb eines 380 kV Umspannwerkes mit nachfolgenden Anlagenkomponenten und Nebeneinrichtungen:
- Bauabschnitt
- GESCHWÄRZT
- GESCHWÄRZT
- GESCHWÄRZT
- GESCHWÄRZT
- GESCHWÄRZT
- GESCHWÄRZT
- GESCHWÄRZT
- Bauabschnitt
- GESCHWÄRZT
- GESCHWÄRZT
- GESCHWÄRZT
- GESCHWÄRZT
- GESCHWÄRZT
- GESCHWÄRZT
- Bauabschnitt
- GESCHWÄRZT
- GESCHWÄRZT
- GESCHWÄRZT
Sowie der folgenden Anlagenteile:
- GESCHWÄRZT
- GESCHWÄRZT
- GESCHWÄRZT
zuzüglich aller zwecknotwendigen Ausrüstungs-, Anschluss- und Nebeneinrichtungen entsprechend den genehmigten Antragsunterlagen, die Bestandteil des Genehmigungsbescheides sind.
Standort der Anlage:
Dorfstraße 101, 17391 Iven
Gemarkung Iven
Flur 10
Flurstücke 32/4, 32/5, 32/14, 32/16, 32/17, 33/4, 32/13, 32/20, 32/23, 33/1
Flur 11
Flurstücke 1/1, 1/4, 3, 5/1, 5/4, 6, 9, 8/1, 8/2, 8/5, 11/2, 11/3, 12/2, 12/3, 12/7
Diese Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein oder ersetzt diese:
- Baugenehmigung gemäß § 72 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Naturschutzgenehmigung:
- die Genehmigung des Eingriffs in Natur und Landschaft nach § 12 Abs. 6 NatSchAG M-V
- die Ausnahmegenehmigung nach § 20 Abs. 3 NatSchAG M-V von den Verboten des Biotopschutzes
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen sowie nach Maßgabe der Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides und maßgebend für dessen Ausführung, soweit nicht durch die Nebenbestimmungen eine andere Regelung getroffen wird.
Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, 18439 Stralsund erhoben werden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Adressaten (Genehmigungsinhaberin) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.
Die Einsicht des gesamten Genehmigungsbescheides (inkl. Begründung) kann über die Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/, in der Zeit vom 27.10.2026 bis 09.11.2026 wahrgenommen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt
Gemäß § 10 Absatz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund oder elektronisch unter der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de bei vollständiger Namens- und Adressangabe angefordert werden.



