Errichtung und Betrieb einer landwirtschaftlichen Biogasanlage in Altenpleen durch die Agrar Energie NVP GmbH

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Nr.B 70  | 11.08.2010  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Die Agrar Energie NVP GmbH beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer landwirtschaftlichen Biogasanlage mit einer Kapazität von 1,33 MW Feuerungswärmeleis-tung

(500 kW elektrische Leistung) am Standort Altenpleen, Gemarkung Altenpleen, Flur 5, Flurstücke 77/3 und 80/2 und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes- Immissionsschutzgesetz beantragt.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (ehemals Staatliches Amt für Umwelt und Natur Stralsund) als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzrechtes entscheiden.