Ländliche Räume

Flurneuordnung

alt Bestand – neu Bestand: Flurneuordnungsverfahren Bresewitz (2008)Details anzeigen
alt Bestand – neu Bestand: Flurneuordnungsverfahren Bresewitz (2008)

alt Bestand – neu Bestand: Flurneuordnungsverfahren Bresewitz (2008)

alt Bestand – neu Bestand: Flurneuordnungsverfahren Bresewitz (2008)

Im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte werden Flurneuordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) und dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durchgeführt. Seit dem Jahr 1992 konnten 59 Flächenverfahren mit ca. 60.000 ha abgeschlossen werden, in denen Maßnahmen zur Eigentumsregelung, zur Verbesserung ländlichen Infrastruktur und zur Dorfentwicklung umgesetzt wurden. Weitere 30 Flurneuordnungs- und Flurbereinigungsverfahren mit ca. 55.000 ha befinden sich in verschiedenen Bearbeitungsstadien.

Die Flurbereinigung ist eines der stärksten Instrumente bei der Entwicklung des ländlichen Raumes. Als Verfahren aus der Landwirtschaft kommend dient die Flurbereinigung der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung unter Beachtung der jeweiligen Landschaftsstruktur, sie kann damit ländlichen Grundbesitz durch Maßnahmen neuordnen. Neben der Kernaufgabe, der Bodenordnung, werden weitere Instrumente wie ländlicher Wegebau, die Dorferneuerung oder Fördermöglichkeiten im Bereich Tourismus und der Grundversorgung genutzt.

Verfahrensübersicht Flurneuordnung

Verfahren im Rahmen der Flurneuordnung

Freiwilliger Landtausch (FLT)

Freiwilliger Landtausch (FLT)

Um Grundstücke im ländlichen Raum zur Verbesserung der Agrarstruktur, zum Beispiel Verbesserung ungünstiger Grundstücksformen oder Kürzung der Entfernung von Hof zu Feld, in einem schnellen und einfachen Verfahren neu zu ordnen, kann ein freiwilliger Landtausch durchgeführt werden. Ein freiwilliges Landtauschverfahren kann auch aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege beantragt werden. (§103a-i FlurbG)

Dorfentwicklung

Dorfentwicklung

Kita in Grapzow, bevor und nach Sanierung (2013)Details anzeigen
Kita in Grapzow, bevor und nach Sanierung (2013)

Kita in Grapzow, bevor und nach Sanierung (2013)

Kita in Grapzow, bevor und nach Sanierung (2013)

Der Amtsbezirk des StALU Mecklenburgische Seenplatte zeichnet sich durch seine geringe Besiedlungsdichte, viele kleine Dörfer und Siedlungen und eine vielfältige Flora und Fauna aus. Doch durch die Abwanderung junger und alter Menschen aus diesem Gebiet findet eine immer stärkere Entsiedelung des ländlichen Raumes statt. Um dieser entgegen zu wirken und das Leben in den Dörfern wieder attraktiver zu machen gibt es besondere Fördermaßnahmen, die von privaten und öffentlichen Trägern übernommen werden. Durch die öffentlichen und privaten Träger soll die Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte durch Investitionen zur Verbesserung der Lebensqualität der ländlichen Bevölkerung gefördert werden. Private und öffentliche Träger übernehmen die Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden, die Schaffung, Erhaltung oder den Ausbau von Mehrfunktionshäusern oder die Entstehung oder Verbesserung von Freizeit- und Naherholungsbereichen. Die öffentlichen Träger können außerdem die Gestaltung innerörtlich gelegener Plätze, Wege und Straßen unterstützen, auch der Abriss oder Teilabriss von Bausubstanzen im Innenbereich und die Entsorgung dabei anfallender Abrissmaterialien kann gefördert werden (ILERL M-V 10 und 13). Die Fördermaßnahmen helfen auch beim Schaffen einer Grundversorgung durch Kitas, Schulen, Multipler Häuser zum Beispiel für Ärzte oder Friseure oder kleine Läden. So können diese sanierten Gebäude gegen den Demografischen Wandel wirken, wie zum Beispiel die Kita in Grapzow beweist. Eine weitere Möglichkeit entsteht durch die Ortslagenregulierung, mit ihr kann das Eigentum innerorts geordnet werden.

Ländlicher Wegebau

Ländlicher Wegebau

Vorher/Nachher ländlicher Wegebau in Faulenrost (2012)Details anzeigen
Vorher/Nachher ländlicher Wegebau in Faulenrost (2012)

Vorher/Nachher ländlicher Wegebau in Faulenrost (2012)

Vorher/Nachher ländlicher Wegebau in Faulenrost (2012)

Im Flurbereinigungsgebiet sind Wege, Straßen und andere zur gemeinschaftlichen Benutzung oder einem gemeinschaftlichen Interesse dienenden Anlagen zu schaffen, soweit es der Zweck der Flurbereinigung erfordert. Sie sind gemeinschaftliche Anlagen. Besonders die Anlage von Wirtschaftswegen für die Erleichterung des land- und forstwirtschaftlichen Verkehrs ist wichtig. (§39 FlurbG)

LEADER

LEADER

LEADER-Projekt Bienenweide WiesenparkDetails anzeigen
LEADER-Projekt Bienenweide Wiesenpark

LEADER-Projekt Bienenweide Wiesenpark

LEADER-Projekt Bienenweide Wiesenpark

LEADER (Liaison entre actions de développement de l’économie rurale“ - „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“) ist ein wichtiger Bestandteil der EU Förderungspolitik, in dessen Rahmen innovative Projekte zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Regionen umgesetzt werden können. Mit 80 Millionen Euro für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V in der Förderperiode 2014-2020 sollen diese Projekte möglich gemacht werden. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gibt es drei Lokale Aktionsgruppen (LAG), ‚Demminer Land‘, ‚Mecklenburg-Strelitz‘ und die Gruppe ‚Mecklenburgische Seenplatte – Müritz‘, mit ihren jeweiligen Projekten. Mittlerweile verfügen die Aktionsgruppen mit ihren Regionalmanagements über Erfahrungen von vier Förderperioden. Gemeinsam arbeiten sie daran, den Landkreis für die Bürger und ihre Gäste attraktiver zu machen.

Schulgärten

Schulgärten

In Schulgärten sollen Kinder und Jugendliche an das Thema „Gärtnern“ herangeführt werden. Durch diese soll das Interesse an einer Selbstversorgung mit Obst und Gemüse und dem Führen einer gesunden Lebensweise geweckt werden. Auch der Einfluss von Jahreszeiten und dem Wetter auf das Wachstum von Pflanzen kann den Kindern so nähergebracht werden. So werden bereits bestehende und zu erstellende Schulgärten, zum Beispiel beim Kauf von nötigen Materialien, in ihrem Vorhaben unterstützt.

Neue Dorfmitte M-V

Neue Dorfmitte M-V

Ein weiteres Verfahren ist die Landesinitiative ‘Neue Dorfmitte M-V‘, diese bietet finanzielle Unterstützung für Nahversorger in M-V. Es werden kleine lokale Läden im ländlichen Raum unterstützt, so dass vor allem ältere Anwohner nicht erst lange Wege auf sich nehmen müssen um zum nächsten Supermarkt zu gelangen. Teilweise werden sogar Seniorenheime, betreute Wohnanlagen oder kleinere Ortschaften in der Nähe beliefert. Um den Erhalt dieser Läden und der Verkaufsfahrzeuge zu sichern, werden die Betreiber in der Beschaffung nötiger Materialien wie neuer Kühlregale oder weiterer Fahrzeuge unterstützt.