Praktische Naturschutzarbeit
Freiwillige Vereinbarungen
Freiwillige Vereinbarungen wurden im Zusammenhang mit einigen Managementplanungen für bedeutsame und große Natura 2000-Gebiete zwischen der Naturschutzverwaltung, Naturschutzvereinigungen und Nutzergruppen, vor allem im Bereich des Wassersports und des Wassertourismusses, geschlossen, und werden laufend durch Gremienarbeit fortgeschrieben.
Freiwillige Vereinbarungen
- Freiwillige Vereinbarung Wismarbucht (Freiwillige Vereinbarung „Naturschutz, Wassersport und Angeln in der Wismarbucht)
- Frewillige Vereinbarung Schweriner Seen (Freiwillige Vereinbarung Naturschutz, Wassersport und Angeln im Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“)
- Freiwillige Vereinbarung Plauer See (Freiwillige Vereinbarung „Naturschutz, Wassersport und Angeln "Plauer See")
- Freiwillige Vereinbarung Kanutourismus im Warnogebiet Freiwilligen Vereinbarung Naturschutz und Kanusport und -Tourismus im Naturpark Sternberger Seenland und dem Westteil des Naturparks Nossentiner-Schwinzer Heide
Natura 2000-Stationen und Gebietsbetreuungen
Die Natura 2000-Stationen und Gebietsbetreuungen unterstützen die fachliche Begleitung und Betreuung der Schutzgebiete.
Natura 2000-Stationen und Gebietsbetreuungen
Förderung und Finanzierung
Zu den Aufgaben des Dezernats zählt die Bearbeitung von Förderanträgen im Naturschutz sowie die Verwaltung zweckgebundener Mittel für Naturschutzmaßnahmen.
- Bearbeitung von Anträgen zu den Naturschutz-Förderrichtlinien des Landes M-V:
- FöRL “Wolf M-V”: investive Präventionsmaßnahmen, Betriebskosten und Schadensminderung/Billigkeitsleistungen
- FöRi Biotop- und Artenschutz und weitere
- Einnahmen in den Alleenfonds
- Einnahmen von Ersatzgeldern für Naturschutzmaßnahmen
Maßnahmen und Umsetzung
Das Dezernat führt, neben größeren Projekten (oft EU-gefördert, siehe ⇒ EU-geförderte Projekte), auch kleinere praktische Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Natura 2000-Gebieten durch und unterstützt die Umsetzung von ehrenamtlichen Naturschutzprojekten.
- Durchführung kleiner Natura 2000-Erhaltungsmaßnahmen, z.B. Moorwiesen- oder Heidepflege
- Abschluss von Verträgen zur ehrenamtlichen Natura 2000-Gebietsbetreuung
- Unterstützung von Naturschutzprojekten des Ehrenamtes, u.a. Wasservogelzählungen
Monitoring und Vollzug
Neben der fachlichen Natura 2000-Zustandsüberwachung nimmt das Dezernat im Küstenmeer hoheitliche Aufgaben im Vollzug des Naturschutzrechts wahr.
- Natura 2000-Zustandsüberwachung: Alle GGB werden regelmäßig hinsichtlich der FFH-Lebensraumtypen (LRT) auf den aktuellen Zustand hin untersucht, ebenso wird eine Erfolgskontrolle der umgesetzten Maßnahmen durchgeführt.
- Vollzugsbehörde für das Naturschutzrecht im Küstenmeer (Ostsee)




