Praktische Naturschutzarbeit

Freiwillige Vereinbarungen

Freiwillige Vereinbarungen wurden im Zusammenhang mit einigen Managementplanungen für bedeutsame und große Natura 2000-Gebiete zwischen der Naturschutzverwaltung, Naturschutzvereinigungen und Nutzergruppen, vor allem im Bereich des Wassersports und des Wassertourismusses, geschlossen, und werden laufend durch Gremienarbeit fortgeschrieben.

Freiwillige Vereinbarungen

Natura 2000-Stationen und Gebietsbetreuungen

Die Natura 2000-Stationen und Gebietsbetreuungen unterstützen die fachliche Begleitung und Betreuung der Schutzgebiete.

Förderung und Finanzierung

Zu den Aufgaben des Dezernats zählt die Bearbeitung von Förderanträgen im Naturschutz sowie die Verwaltung zweckgebundener Mittel für Naturschutzmaßnahmen.

  • Bearbeitung von Anträgen zu den Naturschutz-Förderrichtlinien des Landes M-V:
    • FöRL “Wolf M-V”: investive Präventionsmaßnahmen, Betriebskosten und Schadensminderung/Billigkeitsleistungen
    • FöRi Biotop- und Artenschutz und weitere
  • Einnahmen in den Alleenfonds
  • Einnahmen von Ersatzgeldern für Naturschutzmaßnahmen

Maßnahmen und Umsetzung

Das Dezernat führt, neben größeren Projekten (oft EU-gefördert, siehe ⇒ EU-geförderte Projekte), auch kleinere praktische Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Natura 2000-Gebieten durch und unterstützt die Umsetzung von ehrenamtlichen Naturschutzprojekten.

 

  • Durchführung kleiner Natura 2000-Erhaltungsmaßnahmen, z.B. Moorwiesen- oder Heidepflege
  • Abschluss von Verträgen zur ehrenamtlichen Natura 2000-Gebietsbetreuung
  • Unterstützung von Naturschutzprojekten des Ehrenamtes, u.a. Wasservogelzählungen

Monitoring und Vollzug

Neben der fachlichen Natura 2000-Zustandsüberwachung nimmt das Dezernat im Küstenmeer hoheitliche Aufgaben im Vollzug des Naturschutzrechts wahr.

 

  • Natura 2000-Zustandsüberwachung: Alle GGB werden regelmäßig hinsichtlich der FFH-Lebensraumtypen (LRT) auf den aktuellen Zustand hin untersucht, ebenso wird eine Erfolgskontrolle der umgesetzten Maßnahmen durchgeführt.
  • Vollzugsbehörde für das Naturschutzrecht im Küstenmeer (Ostsee)