Legehennenanlage Banzkow

Nr.B3  | 11.02.2008  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

 
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Schwerin vom 11. Februar 2008

Die Gutshof-Ei Banzkow GmbH beabsichtigt die wesentliche Änderung der bestehenden Anlage zum Halten von Legehennen mit 304.250 Tierplätzen durch Abriss der alten Ställe (20 Stück) und Ersatzneubau von 8 Legehennenställen bei gleichbleibenden Tierplatzzahlen am Standort Banzkow, Gemarkung Banzkow,Flur 2, Flurstück 452/14.

Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Schwerin als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3e Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Nummer 7.2.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG) vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.