Versuchsanlage Neukloster

Nr.B5  | 13.02.2008  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

 
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Schwerin vom 13. Februar 2008

Die THIK GmbH beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Versuchsanlage zur Herstellung von Kohlenwasserstoffen durch chemische Umwandlung in industriellem Umfang am Standort 23990 Neukloster, Planstraße A, Gemarkung Neukloster, Flur 7, Flurstücke 44/3, 45/3 und 48/3 im Bereich des B-Plans Nr. 8 „Industriegebiet Gänsekuhl“.

Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Schwerin als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3f und § 3c Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 4.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.