Oberflächenbehandlungsanlage Lübtheen

Nr.B6  | 05.03.2008  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Schwerin vom 05. März 2008

Die Firma Brüggen Komponenten GmbH beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung von Metallen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren mit einem Volumen der Wirkbäder von 156 m³ sowie mit einer kataphoretischen Tauchlackierung (KTL) zur Beschichtung von metallischen Werkstücken am Standort Lübtheen, Gemarkung Lübtheen, Flur 5, Flurstücke 11/9, 10, 8/1 und 104/3.

Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Schwerin als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Nummer 3.9.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.