Tierhaltungsanlage in Grambow

Nr.B29/2014  | 11.09.2014  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 zweiter Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

 

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

 

vom 11.09.2014

Die Agrar GmbH Diestelow, 19399 Goldberg, OT Diestelow, beabsichtigt die wesentliche Änderung ihrer Anlage zum Halten von Schweinen und Rindern durch Neubau eines Kompaktstalles mit Abluftreinigung und damit die Erhöhung der Tierplatzzahlen von 3.200 auf 5.450 Tierplätze für Absatzferkel, von 250 auf 320 Tierplätze für Mastschweine sowie die Reduzierung der Jungrinderplätze von 420 auf 360 in Grambow, Gemarkung Grambow, Flur 2, Flurstück 2.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 1 und 5 in Verbindung mit § 3b Absatz 3 sowie in Verbindung mit Nummer 7.11.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.