Erweiterung Rinderhaltungsanlage Mestlin

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Nr.B09/14  | 08.04.2014  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft Mestlin e.G., 19374 Mestlin, beabsichtigt die wesentliche Änderung ihrer Rinderanlage durch Errichtung eines Rinderstalles und damit Erweiterung des Rinderbestandes von 667 Rinder- und 120 Kälberplätzen auf 829 Rinder- und 190 Kälberplätze am Standort Mestlin, Gemarkung Mestlin, Flur 2, Flurstücke 9/2, 10/0 und 11/0.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 1 und 5 in Verbindung mit § 3b Abs. 3 sowie in Verbindung mit Nummer 7.5.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.