4 Windkraftanlagen am Standort Parchim

Nr.B32/13  | 06.11.2013  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

 

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

 

vom 04. November 2013

Die UKA Projektentwicklung GmbH & Co. KG beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von 4 Windkraftanlagen am Standort Parchim, Gemarkung Parchim Flur 2: Flurstücke 412; Flur 6: Flurstücke 263, 409; Flur 17: Flurstück 91.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmigungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 1 in Verbindung mit Nummer 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeits-prüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.