9 Windkraftanlagen am Standort Parchim
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Umwelt-verträglichkeitsprüfung
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
vom 04. November 2013
Die UKA Projektentwicklung GmbH & Co. KG beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von 9 Windkraftanlagen am Standort Parchim, Gemarkung Parchim Flur 1: Flurstücke 186, 222; Flur 2: Flurstück 399; Flur 6: Flurstücke 102, 168, 449, 500; Flur 17: Flurstücke 148, 284.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmigungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 1 in Verbindung mit Nummer 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeits-prüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.