16 Windkraftanlagen im Eignungsgebiet Windenergieanlagen Nr.26 Renzow

Nr.B30/13  | 05.11.2013  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2

des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

vom 04. November 2013

Die Firma Naturwind Schwerin GmbH beabsichtigt sechzehn Windkraftanlagen (WKA) im Außenbereich der Ortschaften Badow, Renzow und Stöllnitz, der Gemeinden Schildetal und Krembz zu errichten und zu betreiben.

Für die Errichtung und den Betrieb der 16 WKA ist der Typ Enercon E 82 E2  mit einer Nabenhöhe von 108,4 Metern, einem Rotordurchmesser von 82 Metern und einer installierten Nennleistung von jeweils 2,3 Megawatt vorgesehen.

Das Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat  eine Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes  entscheiden.