Biogasanlage am Standort Gresse

Nr.B27/13  | 30.10.2013  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

 

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 30.10.2013

Die BLF Schweineaufzucht GmbH beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage einschließlich BHKW mit einer Biogasproduktion von 2.3 Mio. Normkubikmeter je Jahr und einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 1.500 kW am Standort Gresse, Gemarkung Gresse, Flur 2, Flurstücke 53/1, 53/2, 82/1 und 85/2.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 8.4.2.2 und 1.2.2.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.