Biogasanlage Vielank
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 17. Oktober 2013
Die Woosmerhofer Landerzeugergesellschaft mbH, Friedensstraße 29, 19303 Vielank beantragt die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage zur Erzeugung und Verwertung von Biogas mit einer Durchsatzkapazität von 22,7 Tonnen Gülle je Tag und einer Produktionskapazität mit 2,13 Mio. Normkubikmetern Rohgas je Jahr i.V.m. einer Verbrennungsmotoranlage zur Energieerzeugung mit einer Feuerungswärmeleistung von 1.263 kW am Standort Vielank, 19303 Vielank, Gemarkung Vielank, Flur 1, Flurstück 150/2.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 8.4.2.2 und 1.2.2.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.