4 Windkraftanlagen Barkow
Bekanntmachung nach § 10 Absatz 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 2. Oktober 2013
Gemäß § 10 Absatz 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2013 (BGBl. I S. 1943) geändert worden ist und in Verbindung mit § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2.Mai 2013 (BGBl. I S. 973) geändert worden ist, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg bekannt:
Mit Bescheid vom 14. August 2013 wurde der Firma UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co.KG in 18055 Rostock, Leibnizplatz 1, die Genehmigung für die wesentliche Änderung von vier Windkraftanlagen erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird Ihnen, der UKA Nord Pro-jektentwicklung GmbH & Co.KG, die Genehmigung für die wesentliche Änderung von 4 Windenergieanlagen (WEA) am Standort 19395 Barkow, Gemarkung Barkow,
Flur 5, Flurstücke 104, 107, 109, 110 erteilt.
Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 31. Dezember 2015 mit dem ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen begonnen worden ist. Die Genehmigung erlischt ferner, wenn die Anlagen während eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben worden sind.
Die Genehmigung erstreckt sich auf die Änderung meiner mit Datum vom 17. April 2013 erteilten Genehmigung für Errichtung und Betrieb von 4 Windkraftanlagen Typ ENERCON E-101 mit 135,4 m Nabenhöhe, 101,0 m Rotordurchmesser, Gesamthöhe 185,9 m, 3 MW Nennleistung auf den Anlagentyp Vestas V112-3,0 MW,140,0 m Nabenhöhe,112,0 m Rotordurchmesser, Gesamthöhe 196,0 m
Die sofortige Vollziehung der Genehmigung wird angeordnet.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung liegt in der Zeit vom 4. November 2013 bis einschließlich 15. November 2013 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Zimmer S 22, 19053 Schwerin, Bleicherufer 13
montags - donnerstags von 7.00 bis 15.30 Uhr und freitags von 7.00 bis 13.00 Uhr zur Einsichtnahme aus.