Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrott am Standort Wismar

Nr.B22/13  | 25.09.2013  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

 

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 23. September 2013

Die Firma Interseroh Metallaufbereitung Ost GmbH plant die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten mit einer Gesamtlagerfläche von 5.000 mē und einer Gesamtlagerkapazität von 1.499 Tonnen am Standort Tonnenhofstraße 12 in 23970 Wismar, Gemarkung Wismar, Flur 14, auf Teilflächen des Flurstückes 1/2 bzw. Flur 1 auf Teilflächen der Flurstücke 3717/25, 3717/27 und 3717/28.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach dem § 3c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 8.7.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.