Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet "Feldgehölze und Wälder im Raum Pritzier" als Beitrag zur Erhaltung der Biologischen Vielfalt Europas<br />- Einladung zur öffentlichen Abschlussveranstaltung -
Für das FFH-Gebiet "Feldgehölze und Wälder im Raum Pritzier" wird derzeit ein Managementplan erarbeitet, um den günstigen Erhaltungszustand der im Gebiet vorkommenden Arten von europäischer Bedeutung und ihrer Lebensräume zu bewahren oder ggf. wiederherzustellen. Unter der Federführung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) werden hierzu die planerischen Grundlagen derzeit durch das Planungsbüro Grünspektrum, Landschaftsökologie aus Neubrandenburg erstellt. Die Ergebnisse werden
am Dienstag, den 10. September 2013 um 19:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus "Alter Konsum"
Hagenower Straße, 19230 Pritzier
in einer öffentlichen Abschlussveranstaltung vorgestellt. Insbesondere wird der Handlungsbedarf zum Erhalt und ggf. zur Wiederherstellung der natürlichen Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse aufgezeigt. Ziel der seit etwa eineinhalb Jahren laufenden Managementplanung ist die Umsetzung der naturschutzfachlichen Erfordernisse, die sich aus den Verpflichtungen der europäischen FFH-Richtlinie ergeben. Die dafür erforderlichen Maßnahmen wurden in Arbeitsgruppen und bilateralen Gesprächen bereits erörtert.
Das StALU WM lädt alle am Gebiet interessierten Anwohner und die hier tätigen Flächennutzer zu dieser Veranstaltung ein. Vertreter der Medien sind gern gesehen. Herr Lange steht als Projektverantwortlicher für die Beantwortung von Fragen gern zur Verfügung (Tel: 0385/59586-203, E-Mail: christian.lange@staluwm.mv-regierung.de).
Hintergründe:
Angesichts der fortlaufenden Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der ernsthaften Bedrohung verschiedener wild lebender Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten wurde ein kohärentes europäisches ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung "Natura 2000" errichtet. Dieses Netz umfasst die von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43EWG) sowie die aufgrund der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG kodifizierte Fassung) ausgewiesenen europäischen Schutzgebiete. In Mecklenburg-Vorpommern wird das Instrument der Managementplanung zur Lösung der Anforderungen, die sich aus der Meldung bzw. der Erklärung von Natura 2000-Gebieten ergeben, genutzt.
Finanziert wird die Planung anteilig aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern.
Rund um die Ortschaften Schwechow und Pritzier ist eine alte, historisch bedeutsame Kulturlandschaft erhalten geblieben. Sie zeichnet sich besonders durch das zahlreiche Vorkommen mächtiger Alteichen aus, die heute noch als Einzelbaum in der Agrarlandschaft stehen oder in beeindruckenden Alleen und Gemarkungshecken zur Geltung kommen. Vor allem diese knorrigen Eichen sind es, die als Lebensstätte für den Heldbock, auch bekannt als Großer Eichenbock oder Spießbock, dienen. Aufgrund der klimatisch begünstigten Region um Pritzier, wo das Frühjahr im Landesdurchschnitt relativ zeitig einsetzt und vor allem Spätfröste selten sind, können sich die Larven dieses Käfers in den sonnenexponierten Alteichen in der Wachstumsschicht direkt unter der Borke besonders gut entwickeln. Das Vorkommen bei Schwechow und Pritzier ist landesweit das größte und wahrscheinlich das bedeutendste in ganz Norddeutschland.
Ein weiterer Käfer, nämlich der Eremit, kommt in dem Gebiet ebenfalls vor. Er bewohnt mulmreiche Baumhöhlen in Eichen, Weiden oder Linden. Da er nicht besonders flugaktiv ist und am liebsten seine Eier in der Baumhöhle ablegt, wo er auch geschlüpft ist, kann man ihn nur selten lebend beobachten. Er unterliegt als sogenannte prioritäre Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie einem besonders hohen Schutzstatus und ist ebenso wie der Heldbock eine streng geschützte Art nach dem Bundesnaturschutzgesetz.