9 Windkraftanlagen am Standort Parchim<br />Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8 BImSchG
Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
vom 23. August 2013
Gemäß § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hiermit bekannt:
Mit Bescheid vom 15. August 2013 wurde der UKA Projektentwicklung GmbH & Co. KG in 18055 Rostock, Leibnizplatz 1, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von neun Windkraftanlagen (WKA) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
Auf der Grundlage der §§ 4, 6 und 10 BImSchG i.V.m. Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. BImSchV wird auf Antrag der
UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG Leibnizplatz 1 18055 Rostock |
vom 22. Dezember 2011 sowie den Ergänzungen zur Schallprognose letztmalig vom 13. Mai 2013, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 9 Windkraftanlagen (WKA) erteilt.
Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung und den Betrieb von 9 WKA vom Typ ENERCON E-101 mit 135,40 m Nabenhöhe, 101 m Rotordurchmesser, einer Gesamthöhe von 185,90 m und einer Nennleistung von 3,0 MW an den nachfolgend genannten Standorten.
19370 Parchim, Gemarkung Parchim | ||
Bezeichnung | Flur | Flurstück |
WKA 1 | 1 | 186 |
WKA 2 | 1 | 222 |
WKA 3 | 2 | 399 |
WKA 4 | 6 | 102 |
WKA 5 | 6 | 168 |
WKA 6 | 6 | 449 |
WKA 7 | 6 | 500 |
WKA 8 | 17 | 148 |
WKA 9 | 17 | 284 |
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung liegt in der Zeit vom 10. September 2013 bis einschließlich 02. Oktober 2013 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Zimmer S 08, 19053 Schwerin, Bleicherufer 13
montags – donnerstags von 8.00 bis 16.30 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr zur Einsichtnahme aus.
Hinweis
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.