9 Windkraftanlagen am Standort Parchim<br />Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8 BImSchG

Nr.B21/13  | 26.08.2013  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz

 

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

vom 23. August 2013

Gemäß § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hiermit bekannt:

Mit Bescheid vom 15. August 2013 wurde der UKA Projektentwicklung GmbH & Co. KG in 18055 Rostock, Leibnizplatz 1, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von neun Windkraftanlagen (WKA) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

Auf der Grundlage der §§ 4, 6 und 10 BImSchG i.V.m. Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. BImSchV wird auf Antrag der

UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG

Leibnizplatz 1

18055 Rostock

vom 22. Dezember 2011 sowie den Ergänzungen zur Schallprognose letztmalig vom 13. Mai 2013, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 9 Windkraftanlagen (WKA) erteilt.

Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung und den Betrieb von 9 WKA vom Typ ENERCON E-101 mit 135,40 m Nabenhöhe, 101 m Rotordurchmesser, einer Gesamthöhe von 185,90 m und einer Nennleistung von 3,0 MW an den nachfolgend genannten Standorten.


19370 Parchim, Gemarkung Parchim

 Bezeichnung

Flur

Flurstück

WKA 1

1

186

WKA 2

1

222

WKA 3

2

399

WKA 4

6

102

WKA 5

6

168

WKA 6

6

449

WKA 7

6

500

WKA 8

17

148

WKA 9

17

284

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung liegt in der Zeit vom 10. September 2013 bis einschließlich 02. Oktober 2013 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Zimmer S 08, 19053 Schwerin, Bleicherufer 13

montags – donnerstags von 8.00 bis 16.30 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr zur Einsichtnahme aus.

Hinweis

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.