Aktueller Arbeitsstand der Managementplanung im Europäischen Vogelschutzgebiet "Schweriner Seen"
Wie bereits auf der ersten öffentlichen Veranstaltung zum Planungsauftakt am 09.10.2012 informiert, wird für das Europäische Vogelschutzgebiet "Schweriner Seen" durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) derzeit ein Managementplan erstellt.
Aktuell sind die vom StALU WM beauftragten Fachplanungsbüros mit den erforderlichen Feldarbeiten zur Abgrenzung und Bewertung der Lebensräume der 29 Zielarten beschäftigt, die in der Vogelschutzgebietslandesverordnung aufgeführt sind. Anhand von hochauflösenden digitalen Luftbildern werden die bedeutsamen Vogellebensräume zuerst am Schreibtisch nach landesweit einheitlichen Kriterien bestimmt und abgegrenzt. Um die für die einzelnen Vogelarten zutreffenden örtlich konkreten Lebensraumelemente aufzunehmen und zu bewerten, wird anschließend jede einzelne Fläche in dem ca. 186 km2 großen Gebiet, zum Teil mehrmals, aufgesucht. Das Ergebnis sind flächenscharfe Lebensraumabgrenzungen und Aussagen zum aktuellen Erhaltungszustand aller Zielarten. Diese Informationen sind für die weiteren Planungsschritte zwingend erforderlich. Wesentliche Dokumente einschließlich erstellter Kartenentwürfe liegen inzwischen vor.
Entsprechend dem vereinbarten Zeitplan sollen die kompletten naturschutzfachlichen Grundlagen voraussichtlich im September vorliegen. Nach inhaltlicher und technischer Prüfung durch weitere Naturschutzbehörden wird dies Gutachten in einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt. Anschließend wird in thematischen Arbeitsgruppen gemeinsam mit Nutzern und Eigentümern über praxistaugliche Lösungsmöglichkeiten für eventuell festgestellte Konflikte im Zusammenhang mit Schutz- bzw. Nutzungsanforderungen beraten. Willkommen ist ebenso die Mitarbeit von Gemeinden, weiteren Behörden und interessierten Bürgern. Mitte 2014 soll der komplette Managementplan für das Europäische Vogelschutzgebiet "Schweriner Seen" als Fachgrundlage für die Naturschutzbehörden vorliegen.