Milchviehanlage Plau am See

Nr.B36  | 05.12.2011  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom  05. Dezember 2011

Die Milchgut Plau GmbH & Co. KG  beabsichtigt die wesentliche Änderung ihrer gemischten Tierhaltungsanlage durch Erweiterung der Rinderanlage auf 2.500 Rinderplätze und 700 Kälberplätze im Zusammenhang mit dem Verzicht auf die Mastschweinehaltung am Standort 19395 Plau am See, Gemarkung Plau am See, Flur 7, Flurstücke 641 und 636/1.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 1 in Verbindung mit Nummer 7.5.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.