Milchviehanlage Plau am See
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 05. Dezember 2011
Die Milchgut Plau GmbH & Co. KG beabsichtigt die wesentliche Änderung ihrer gemischten Tierhaltungsanlage durch Erweiterung der Rinderanlage auf 2.500 Rinderplätze und 700 Kälberplätze im Zusammenhang mit dem Verzicht auf die Mastschweinehaltung am Standort 19395 Plau am See, Gemarkung Plau am See, Flur 7, Flurstücke 641 und 636/1.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 1 in Verbindung mit Nummer 7.5.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.