14 WKA Suckow

Nr.B35  | 25.11.2011  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 25. November 2011

Die LOSCON Lassowsky Ost-Consult, Charlottenhof 20, 15848 Beeskow beabsichtigt die Errichtung und Betrieb von 14 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Suckow, 19376 Suckow,Gemarkung Suckow, Flur 1, Flurstücke 26, 38 und 82, Flur 5, Flurstücke 83, 78, 82, 75, 70, 65, 42, 20 und 31 sowie Flur 6, Flurstücke 32 und 45.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 1 in Verbindung mit Nummer 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.