Errichtung und Betrieb von 6 WKA (WKA Drenkow I), Bekanntmachung des Vorhabens

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 13. Juli 2026

Nr.B55/26  | 01.07.2026  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

KWE New Energy GmbH (Forstwiese 5, 18198 Stäbelow) plant die Errichtung und den Be-trieb von 6 Windkraftanlagen (WKA) am Standort 19376 Ruhner Berge, Gemarkung Suckow; Flur 2; Flurstücke 167, 143, 151, Gemarkung Drenkow; Flur 2; Flurstücke 115, 103, 101, 102. Geplant sind 6 WKA vom Typ Nordex N175-6.X mit einer Leistung von je 6,8 MW und einer Gesamthöhe von 266,5 m zzgl. einer Fundamenterhöhung von 1 m. Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 16b Abs.1 BImSchG beantragt.

 

Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2028 in Betrieb genommen werden.

 

Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 16b Abs. 1 BImSchG (Repowering) beantragt. Diesem Antrag ging ein positiv beschiedener Antrag auf Vorbescheid gemäß § 9 Abs. 1 a BImSchG voraus, in dem die raumordnerische und bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geprüft wurden. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

 

Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

 

Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine UVP-Vorprüfung durchgeführt. Das Vorhaben unterliegt gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 2 UVPG der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wurde eine allgemeine Vorprüfung gem. § 7 Abs. 1 UVPG durchgeführt. Im Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung war festzustellen, dass das Vorhaben der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt.

 

Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen, sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Natur- und Artenschutz) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:

 

  • Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V
  • Bergamt Stralsund
  • Deutscher Wetterdienst
  • Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
  • Landeskirchenamt Außenstelle Schwerin
  • 50Hertz Transmission GmbH

 

Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 21. Juli 2026 bis einschließlich 20. August 2026 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Windenergie

 

Montag bis Donnerstag:           7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                     7:30 - 12:00 Uhr

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66632) die Einsichtnahme möglich.

 

sowie im

 

Amt Eldenburg Lübz, Am Markt 22, 19386 Lübz, Raum 2A-09 Altbau

 

Dienstag:                    8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag:                8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag:                       8:00 - 12:00 Uhr                                                       

               

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 038731-507-310) die Einsichtnahme möglich.

 

Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BImSchG eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

        

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 3 online auf der Homepage des StALU WM

 

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

 

im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Drenkow I“

 

https://www.uvp-verbund.de/portal/

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 21. Juli 2026 bis einschließlich 21. September 2026 schriftlich bei der o. g. Genehmigungsbehörde (StALU WM) oder per E-Mail an:

 

staluwm-einwendungen@staluwm.mv-regierung.de

 

unter dem Betreff: „Einwendung WKA Drenkow I“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

 

Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

 

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.