Errichtung und Betrieb von sieben Windkraftanlagen (WKA Marsow II), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 09.02.2026
Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG (Sitz: Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen) erhielt mit Datum vom 03.12.2025 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 63/25).
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
- Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhender Ansprüche Dritter, wird der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von sieben Windkraftanlagen (WKA) des Typs Siemens Gamesa SG-6.6-170 mit einer Gesamthöhe von 250 m, einer Nabenhöhe von 165 m, einem Rotordurchmesser von 170 m und einer Nennleistung von 6,6 MW an nachfolgend genanntem Standort
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19260 Vellahn |
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mit den Standortkoordinaten[1] |
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Bezeichnung |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
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Rechtswert |
Hochwert |
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WKA 1 |
Marsow |
1 |
22/1 |
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33230530 |
5926000 |
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WKA 2 |
Marsow |
1 |
22/1 |
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33230593 |
5926356 |
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WKA 3 |
Marsow |
1 |
16/1 |
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33231279 |
5926680 |
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WKA 4 |
Marsow |
1 |
16/1 |
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33231348 |
5926346 |
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WKA 5 |
Marsow |
1 |
17 |
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33231229 |
5926024 |
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WKA 6 |
Marsow |
1 |
17 |
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33230896 |
5926167 |
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WKA 7 |
Marsow |
1 |
16/1 |
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33230954 |
5926582 |
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erteilt.
- Die unter „C.“ aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
- Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen C.III.2., C.III.3., C.III.4. (ausgenommen C.III.4.22 bis C.III.4.23), C.III.5., C.III.6., C.III.7., C.III.8., C.III.9., C.III.10. und C.III.11 wird angeordnet.
- Die Verpflichtung zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft im Umfang von 319.765 m² Kompensationsflächenäquivalenten (KFÄ) geht auf die Flächenagentur M-V GmbH über.
- Die Ausnahmegenehmigung von den Verboten zum gesetzlichen Biotopschutz nach § 20 NatSchAG M-V für die mittelbaren Beeinträchtigungen von 4.975,98 m² Strauchhecke (BHF), 18.860,89 m² Baumhecke (BHB) und 324,51 m² nährstoffreiche Stillgewässer (SE) wird erteilt.
- Die Ausnahmegenehmigung zur Unterschreitung des Abstandes baulicher Anlagen zum Wald nach § 20 Abs. 2 LWaldG M-V, wird für den Anlagenstandort der WKA 3 erteilt.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung sowie der zugehörigen Antragsunterlagen wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 10.02.2026 bis einschließlich 24.02.2026 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt sie online auf der Homepage des StALU WM
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Dritt-) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.
Der Widerspruch ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.




