Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA Gischow I), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 22.12.2025

Nr.B71/25  | 19.12.2025  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Erneuerbare Energie Mecklenburg GmbH & Co. KG (Sitz: Leibnizplatz 1, 18055 Rostock) erhielt mit Datum vom 13.11.2025 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 58/25).

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird der Erneuerbare Energie Mecklenburg GmbH & Co. KG die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA) des Typs Vestas V150-4.0/4.2 mit einer Nabenhöhe von 166 m zzgl. 3 m Fundamenterhöhung, einem Rotordurchmesser von 150 m und einer Nennleistung von 4,2 MW an nachfolgend genanntem Standort

 

19386 Lübz/OT Gischow

 

mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung

Gemarkung

Flur

Flurstück

 

Rechtswert

Hochwert

WKA 1

Gischow

2

47

 

33300372

5924989

WKA 2

Gischow

2

45

 

33300429

5924596

WKA 3

Burow

1

134

 

33300208

5924292

               

erteilt.

  1. Die unter „C.“ aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
  2. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen unter Ziffer C.III.2., C.III.3., C.III.4. (ausgenommen C.III.4.21 bis C.III.4.23) sowie C.III.5., C.III.6., C.III.7., C.III.8., C.III.9., C.III.10 und C.III.11 wird angeordnet.
  3. Die Ausnahmegenehmigung von den Verboten nach § 20 Abs. 1 LWaldG M-V i. V. m. § 2 Nr. 4, 6 WAbstVO M-V für den Anlagenstandort der WKA 3 erteilt.
  4. Die Verpflichtung zur Kompensation des Eingriffs in das Landschaftsbild im Umfang von 19,5014 ha (195.014 m2) KFÄ geht auf die Flächenagentur M-V GmbH über.

 

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung sowie der zugehörigen Antragsunterlagen wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 23.12.2025 bis einschließlich 06.01.2026 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:         7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr.

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

 

Darüber hinaus erfolgt sie online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Gischow I“

 

https://www.uvp-portal.de/de

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.

 

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter oben genannter Adresse oder elektronisch unter StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de angefordert werden.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Dritt-) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.

Der Widerspruch ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.

 

 

[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.