Errichtung und Betrieb von 5 Windkraftanlagen (WKA Rambeel III), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 22.12.2025
Die Wind-projekt GmbH & Co. 35. Betriebs KG (Seestraße 71a, 18211 Börgerende) erhielt mit dem Datum vom 19.06.2025 eine Genehmigung für oben geplantes Vorhaben (Gez.: 24/25)
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
- Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhender Ansprüche Dritter, wird der WIND-projekt GmbH & Co. 35. Betriebs-KG die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen (WKA) des Typs Vestas V 162 mit einer Gesamthöhe von 250 m, einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nennleistung von 7,2 MW (WKA 1 – WKA 4) und von einer WKA des Typs Vestas V 172 mit einer Gesamthöhe von 261 m, einer Nabenhöhe von 175 m, einem Rotordurchmesser von 172 m und einer Nennleistung von 7,2 MW (WKA 5) an nachfolgend genannten Standorten:
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19217 Wedendorfersee |
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mit den Standortkoordinaten[1] |
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Bezeichnung |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
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Rechtswert |
Hochwert |
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WKA 1 |
Kasendorf |
1 |
66 |
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33246865 |
5966873 |
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WKA 2 |
Kasendorf |
1 |
71 |
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33247459 |
5966611 |
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WKA 3 |
Kasendorf |
1 |
75 |
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33247057 |
5966464 |
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WKA 4 |
Kasendorf |
1 |
64 |
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33246633 |
5966345 |
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WKA 5 |
Kasendorf |
1 |
82 |
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33247175 |
5965781 |
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erteilt.
- Die unter C. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
- Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen III.2., C.III.3., C.III.4. (ausgenommen C.III.4.26 bis C.III.4.28), C.III.5., C.III.6., C.III.7., C.III.8., C.III.9. und C.III.10 wird angeordnet.
- Die Ausnahmegenehmigung von den Verboten zum gesetzlichen Biotopschutz nach § 20 NatSchAG M-V für die mittelbaren Beeinträchtigungen von 214 m2 Strauchhecke (BHF), 1.795 m² Strauchhecke mit Überschirmung, 5.678 m2 Baumhecke (BHB), 220 m2 Wasserlinsen-, Froschbiss- & Krebsschweren-Schwimmdecke (SEL), 586 m2 Schwingkantenried, 4.101 m2 Feuchtgebüsch stark entwässerter Standorte (VWD), 357 m2 Vegetationsfreier Bereich nährstoffreicher Stillgewässer (SEV) wird erteilt.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Der Genehmigungsbescheid zu dem Verfahren zur Errichtung und dem Betrieb von 5 WKA wurde am 10.11.2025 im Amtlichen Anzeiger M-V (AmtsBl. M-V/AAz. Nr. 34, S.412-413) bekannt gegeben. Der Genehmigungsbescheid einschließlich seiner Begründung wurde vom 11.11.2025 bis einschließlich 25.11.2025 öffentlich im StALU WM ausgelegt. Die Auslegung erfolgte ebenfalls online auf dem UVP-Portal der Länder sowie auf der Homepage des StALU WM. Bei der Auslegung wurden dem Bescheid veraltete Antragsunterlagen beigefügt. Aufgrund dessen wird die Auslegung wiederholt. Die Auslegung des Genehmigungsbescheids einschließlich der aktuellen Antragsunterlagen erfolgt daher erneut.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung sowie der zugehörigen Antragsunterlagen wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG vom Tage nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt.
Die Auslegung erfolgt vom 30.12.2025 bis einschließlich 13.01.2026 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt sie online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Rambeel III“
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Dritt-) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.
Der Widerspruch ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.
[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33




