Legehennenanlage Kluthe II Karbow-Vietlübbe

Nr.B30  | 19.07.2010  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Vom 20. Juli 2010

Gemäß § 10 Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723) geändert worden ist, und in Verbindung mit § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) geändert worden ist, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg bekannt:

Mit Bescheid vom 16. März 2010 wurde der Firma Kluthe Brutei II GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Ansgar Kluthe, mit Sitz in 19386 Karbow-Vietlübbe, Eichenweg 55, die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten von Legehennen (Elterntiere für Masthähnchen) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird Ihnen, der Kluthe Brutei II GmbH & Co. KG, in 19386 Karbow-Vietlübbe, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Halten von Legehennen (Elterntiere für Masthähnchen) mit 19.900 Tierplätzen am Standort 19386 Karbow-Vietlübbe, Gemarkung Vietlübbe, Flur 3, Flurstück 80/3 erteilt.

Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet.

Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß die Errichtung und den Betrieb der o. g. Anlage. Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung liegt in der Zeit vom 03. August 2010 bis einschließlich 16. August 2010 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Zimmer S 11, 19053 Schwerin, Bleicherufer 13

montags – donnerstags von 7.00 bis 15.30 Uhr und freitags von 7.00 bis 13.00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.