Neugenehmigung einer Anlage zur Herstellung von Süßwaren am Standort Boizenburg Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 23. Juni 2025
Die Sweet Tec GmbH plant am Standort 19258 Boizenburg, Lindhorst 4, Gemarkung Boizenburg, Flur 23, Flurstücke 9/27, 9/41, 9/71, Landkreis Ludwigslust-Parchim, die Neugenehmigung der bisher baurechtlich betriebenen Anlage zur Herstellung von Süßwaren oder Sirup, mit einer Produktionskapazität 500t /Tag (3-schichtig, Montag 06:00 Uhr bis Samstag 22:00 Uhr): Nr. 7.31.1.1EG i.V.m. Nr. 10.25V des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2026 in Betrieb genommen werden.
Die Sweet Tec GmbH plant am Standort 19258 Boizenburg, Lindhorst 4, Gemarkung Boizenburg, Flur 23, Flurstücke 9/27, 9/41, 9/71, Landkreis Ludwigslust-Parchim, die Neugenehmigung der bisher baurechtlich betriebenen Anlage zur Herstellung von Süßwaren oder Sirup, mit einer Produktionskapazität 500t /Tag (3-schichtig, Montag 06:00 Uhr bis Samstag 22:00 Uhr):
Nr. 7.31.1.1EG i.V.m. Nr. 10.25V des Anhangs 1 der 4. BImSchV.
Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2026 in Betrieb genommen werden.
Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Über die Zulässigkeit des Vorhabens ist in einem Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden.
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen, erfolgt vom 30.06.2025 bis einschließlich 29.07.2025 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
Sowie bei der Stadt Boizenburg/Elbe, Am Markt 6, 19258 Boizenburg/Elbe.
Öffnungszeiten Auslegungsort:
- Montags 9.00 – 12.00 Uhr
- Dienstags 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
- Mittwochs 9.00 – 12.00 Uhr
- Donnerstags 9.00 – 12.00 Uhr
- Freitags 9.00 – 12.00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 038847/ 626-0) die Einsichtnahme möglich.
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 30.06.2025 bis einschließlich 29.08.2025 schriftlich beim:
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung Sweet Tec - Boizenburg“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.