Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen (WKA Alt Zachun II) Bekanntmachung des Vorhabens
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 16. Juni 2025
Die naturwind Schwerin GmbH (Schelfstraße 35, 19055 Schwerin) plant die Errichtung und den Betrieb von 2 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Vestas V162 mit 169,00 m Nabenhöhe und 250,00 m Gesamthöhe. Die Standorte der WEA befinden sich in den Gemeinde Alt Zachun im Landkreis Ludwigslust-Parchim, im Land Mecklenburg-Vorpommern.
Die V162 ist eine dreiblättrige Windenergieanlage mit einem Rotordurchmesser von 162,00 m und einer Nennleistung von 6.200 kW.
Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2025 in Betrieb genommen werden.
Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine UVP-Vorprüfung durchgeführt. Das Vorhaben unterliegt gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m § 7 UVPG der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wurde eine allgemeine Vorprüfung gem. § 7 Abs. 1 UVPG durchgeführt. Im Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung war festzustellen, dass das Vorhaben der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.
Die entscheidungserheblichen Berichte die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz (Gutachten zur Standorteignung), Risikobeurteilung Eisfall und Bauteilversagen, Natur- und Artenschutz).
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen erfolgt vom 24. Juni 2025 bis einschließlich 23. Juli 2025 zu den angegebenen Zeiten im
- Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
- Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow, 2.OG, Raum 212
Dienstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 – 12 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 03883 6107-0) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Alt Zachun II“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 24. Juni 2025 bis einschließlich 25. August 2025 schriftlich bei der o. g. Genehmigungsbehörde (StALU WM) oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung WKA Alt Zachun II“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.




