Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen (WKA Plate IV) Bekanntmachung des Vorhabens
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 23. Juni 2025
Die ÖKOTEC Windenergie GmbH (Schillerstraße 3, 10625 Berlin) plant die Errichtung und den Betrieb von 2 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Vestas V162 mit einer Leistung von 7.200 kW, einem Rotordurchmesser von 162 m, einer Nabenhöhe von 169 m und einer Gesamthöhe von 250 m. Die Standorte der WEA befinden sich in der Gemeinde Plate im Landkreis Ludwigslust-Parchim, im Land Mecklenburg-Vorpommern.
Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2026 in Betrieb genommen werden.
Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine UVP-Vorprüfung durchgeführt. Das Vorhaben unterliegt gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m § 7 UVPG der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wurde eine allgemeine Vorprüfung gem. § 7 Abs. 1 UVPG durchgeführt. Im Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung war festzustellen, dass das Vorhaben der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.
Die entscheidungserheblichen Berichte die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz (Gutachten zur Standorteignung), Natur- und Artenschutz).
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen erfolgt vom 1. Juli 2025 bis einschließlich 31. Juli 2025 zu den angegebenen Zeiten im
- Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
- Amt Crivitz, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz, 1.OG, Raum 124
Montag: 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 – 12 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 03863 – 5454433) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Plate IV“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 1. Juli 2025 bis einschließlich 28. August 2025 schriftlich bei der o.g. Genehmigungsbehörde (StALU WM) oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung WKA Plate IV“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.