Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung vom Biodiesel am Standort Parchim, Bekanntmachung des Vorhabens
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 16. Juni 2025
Die Nordev GmbH & Co. KG (Zum Strauchberg 6, 19370 Parchim) plant den Weiterbetrieb ihrer Biodieselanlage als unbefristete genehmigungsbedürftige Anlage. Die Anlage wurde als nicht genehmigungsbedürftige Versuchsanlage betrieben. Derzeitig ist der Betrieb eingestellt. Die Anlage soll nach der beantragten Genehmigung zum Teil neu errichtet und erneut betrieben werden. Der Standort der Anlage befindet sich in der Gemarkung Parchim 1, Flur 53, Flurstück 2/11. Für die Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt worden.
Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2026 in Betrieb gehen.
Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG sowie die Zulassung vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen, sind Fachgutachten des Antragstellers (z.B. eine Fachstellungnahme zu Emissionen zur Vorsorge gegen schädlichen Umweltauswirkungen, eine Schallimmissionsprognose gemäß TA Lärm) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:
- Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz
- Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Bauordnung
- Gemeinde Parchim (Einvernehmen)
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt online vom 24. Juni 2025 bis einschließlich 23. Juli 2025 auf der Homepage des StALU WM
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Eine Einsichtnahme ist nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 588 66 512 möglich.
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 24. Juni 2025 bis einschließlich 23. August 2025 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung Biodieselanlage, Nordev GmbH & Co. KG, Parchim“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Die Entscheidung wird öffentlich bekannt gegeben.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.