Errichtung und Betrieb von 13 Windkraftanlagen (WKA Alt Krenzlin II), Bekanntmachung des Vorhabens

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 5. Mai 2025

Nr.B27/25  | 29.04.2025  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Naturwind Schwerin GmbH (Schelfstraße 35, 19055 Schwerin) plant die Errichtung und den Betrieb von 13 Windkraftanlagen (WKA) im Außenbereich der Gemeinde Alt Krenzlin (Landkreis Ludwigslust-Parchim), Gemarkung Alt Krenzlin, Flur 3, Flurstücke 2, 16, 28, 47, 48, 50, 52, 63, 108, 111, 112; Gemarkung Loosen, Flur 7, Flurstücke 6, 13, 14, 21; Gemarkung Krenzliner Hütte, Flur 2, Flurstück 10.

 

Geplant sind 13 WKA vom Typ Vestas V162 mit einer Leistung von 7200 kW, einer Nabenhöhe von 169 m und einer Gesamthöhe von 250 m.

 

Die Anlagen sollen voraussichtlich im Jahr 2024 in Betrieb genommen werden.

 

Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

 

Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

 

Für das Vorhaben wurde gem. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.

 

Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Standorteignung, Risiken durch Eiswurf/Eisfall und Bauteilversagen, Natur- und Artenschutz).

 

Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen erfolgt vom 13. Mai 2025 bis einschließlich 12. Juni 2025 zu den angegebenen Zeiten im

 

  1. Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:           7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                     7:30 - 12:00 Uhr

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

 

  1. Amt Ludwigslust-Land, Wöbbeliner Str. 5, 19288 Ludwigslust, Raum 202

 

Dienstag:                    9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag:                9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

 

        

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Alt Krenzlin II“

 

https://www.uvp-verbund.de/portal/

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 13. Mai 2025 bis einschließlich 14. Juli 2025 schriftlich bei der o.g. Genehmigungsbehörde (StALU WM) oder per E-Mail an:

 

StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de

 

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Die Naturwind Schwerin GmbH (Schelfstraße 35, 19055 Schwerin) plant die Errichtung und den Betrieb von 13 Windkraftanlagen (WKA) im Außenbereich der Gemeinde Alt Krenzlin (Landkreis Ludwigslust-Parchim), Gemarkung Alt Krenzlin, Flur 3, Flurstücke 2, 16, 28, 47, 48, 50, 52, 63, 108, 111, 112; Gemarkung Loosen, Flur 7, Flurstücke 6, 13, 14, 21; Gemarkung Krenzliner Hütte, Flur 2, Flurstück 10.

 

Geplant sind 13 WKA vom Typ Vestas V162 mit einer Leistung von 7200 kW, einer Nabenhöhe von 169 m und einer Gesamthöhe von 250 m.

 

Die Anlagen sollen voraussichtlich im Jahr 2024 in Betrieb genommen werden.

 

Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

 

Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

 

Für das Vorhaben wurde gem. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.

 

Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Standorteignung, Risiken durch Eiswurf/Eisfall und Bauteilversagen, Natur- und Artenschutz).

 

Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen erfolgt vom 13. Mai 2025 bis einschließlich 12. Juni 2025 zu den angegebenen Zeiten im

 

  1. Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:           7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                     7:30 - 12:00 Uhr

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

 

  1. Amt Ludwigslust-Land, Wöbbeliner Str. 5, 19288 Ludwigslust, Raum 202

 

Dienstag:                    9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag:                9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

 

        

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Alt Krenzlin II“

 

https://www.uvp-verbund.de/portal/

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 13. Mai 2025 bis einschließlich 14. Juli 2025 schriftlich bei der o.g. Genehmigungsbehörde (StALU WM) oder per E-Mail an:

 

StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de

 

unter dem Betreff: „Einwendung WKA Alt Krenzlin II“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

 

Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

em Betreff: „Einwendung WKA Alt Krenzlin II“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

 

Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.