Wesentliche Änderung einer Biogasanlage am Standort Dreilützow

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 16. September 2024

Nr.B 72/24  | 16.09.2024  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Biogasanlage Wulff Dreilützow GmbH & Co. KG, Parumer Straße 2, 19243 Dreilützow plant am Standort 19243 Dreilützow, Parumer Straße 2, Gemarkung Drei-lützow, Flur 2, Flurstücke 42/1 und 42/4, Landkreis Ludwigslust-Parchim, folgende wesentliche Änderung an der bestehenden Biogasanlage:

  • Errichtung und Betrieb eines gasdichten Gärrestspeichers 2 mit einem Lager-volumen (Netto) von 5.904 m³ und einem integrierten Gasspeicher von 1.296 m³,
  • die Erhöhung der max. Biogaslagerkapazität der Anlage nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) von 8.620 kg auf zukünftig 23.298 kg, so dass die Biogasanlage erstmalig als Anlage der unteren Klasse eingestuft wird
  • Errichtung und Betrieb eines Gärrestentnahmeplatzes mit 40 m²

Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um eine störfallrelevante Änderung auf Grund der Erhöhung der Biogaslagerkapazität von 8.620 kg auf maximal 23.298 kg.

Die voraussichtliche Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist für das Q3/2025 vorgesehen.

Für das Ändern und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

Über die Zulässigkeit des Vorhabens ist in einem Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG in Verbindung mit § 19 Absatz 4 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden.

Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 17.09.2024 bis einschließlich 16.10.2024 ausschließlich online auf der Homepage des StALU WM:

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/ 

Neben der Einsichtnahme in die Unterlagen im Internet besteht auch die Möglichkeit der Einsichtnahme im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13 in 19053 Schwerin. Bitte melden Sie sich dafür unter der Telefonnummer 0358 588-66512 zur individuellen Terminabsprache.

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 17.09.2024 bis einschließlich 29.10.2024 schriftlich beim:

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Bleicherufer 13

19053 Schwerin

 

oder per E-Mail an:

StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de

 

unter dem Betreff: „Einwendung BGA Dreilützow“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

 

Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

 

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.