Errichtung und Betrieb von 7 Windkraftanlagen (WKA) am Standort Klüß (Brunow I), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsver-fahren (9. BImSchV) vom 25.03.2024

Nr.B 28/24  | 25.03.2024  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die Energiepark Brunow Klüß Verwaltungs GmbH, (Platschower Straße 2, 19372 Brunow) erhielt mit Datum vom 20.02.2024 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 28/23).

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird der Energiepark Brunow Klüß GmbH & Co. KG die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von fünf Windkraftanlagen (WKA 1 und WKA 3-6) des Typs Vestas V150-4,2 MW (STE) mit einer Nabenhöhe von 166 m zzgl. 2 m Fundamenterhöhung (falls notwendig) einem Rotordurchmesser von 150 m und einer Nennleistung von 4,2 MW und zwei Windkraftanlagen des Typs Vestas V136-3,6 MW (STE) (WKA 2 und WKA 7) mit einer Nabenhöhe von 166 m zzgl. 2 m Fundamenterhöhung, einem Rotordurchmesser von 136 m und einer Nennleistung von 3,6 MW an nachfolgend genannten Standorten

19357 Klüß, Gemarkung Klüß

 

mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung

Flur

Flurstücke

 

Rechtswert

Hochwert

WKA 1

1

77/4

 

33286782

5904008

WKA 2

1

66

 

33287745

5903993

WKA 3

1

70

 

33287032

5903685

WKA 4

1

107

 

33287441

5903599

WKA 5

1

69

 

33287352

5903994

WKA 6

1

114

 

33287857

5903573

WKA 7

1

116/117

 

33288202

5903362

           

erteilt.

 

  1. Die unter „C.“ aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
  2. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen C.III.2., C.III.3., C.III.4. ausgenommen Ziff. C.III.4.40 bis C.III.4.44 d. B., C.III.5., C.III.6., C.III.7., C.III.8. und C.III.9. wird angeordnet.

 

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 26.03.2024 bis einschließlich 09.04.2024 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:        7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr.

 

Darüber hinaus erfolgt sie online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Brunow I“.

 

https://www.uvp-verbund.de/portal/

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.

 

[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.